ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB

Letzte Aktualisierung: 24.09.2020

  1. Geschäftsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen UpBoards GmbH und den Kunden gelten ausschliesslich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Der Kunde erklärt sich durch deren widerspruchslose Entgegennahme mit ihrer ausschliesslichen Geltung für die jeweilige Lieferung sowie für alle Folgegeschäfte einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AVLB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an.

1.2 Wir behalten uns vor, diese AGB von Zeit zu Zeit zu ändern. Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit der ausschliesslichen Geltung der geänderten Bedingungen, wenn er nicht innerhalb einer Woche nach Zugang bei ihm schriftlich widerspricht und er von uns anlässlich der Bekanntgabe der geänderten Bedingungen auf die Bedeutung seines Schweigens besonders hingewiesen wurde.

  1. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Durch die Bestellung der gewünschten Artikel und der Bestätigung über den „Bestellung abschicken“-Button gibt der Kunde verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab, das von uns durch die Bereitstellung der Ware angenommen wird. Es besteht keine Erfüllungspflicht seitens UpBoards GmbH.

2.2  Unsere Angebote werden aufgrund der uns zur Verfügung gestellten oder übermittelten Angaben ausgearbeitet und haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen. Für Umfang und Ausführung der Lieferung sind die vom Kunden angegebenen und ausgewählten Angaben massgebend. Der Vertrag kommt zu den im jeweiligen Angebot geltenden Angaben und Konditionen zustande.

  1. Beschaffenheit

3.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils einschlägigen Normen. Für die Recyclingplatten gelten unsere internen Werkstoleranzen. Im Übrigen wird unsere Waren in handelsüblicher Qualität und Ausführung geliefert, unter Berücksichtigung fabrikationsbedingter handelsüblicher Toleranzen für Abmessungen, Gewichte und Gütebedingungen. Bei Zusatz- und Nachlieferungen kann es zu Farbunterschieden kommen. Bezugnahmen auf Normen, Werkstoffblätter oder Werksprüfungen stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar. Öffentliche Äusserungen von uns, unseren Gehilfen oder von etwaigen Herstellern oder deren Gehilfen, insbesondere in Werbeunterlagen oder auf Websites, über die Beschaffenheit unserer Ware vermögen Sachmängelrechte des Kunden nur dann zu begründen, wenn sie ausdrücklich zum Bestandteil einer Beschaffenheitsvereinbarung gemacht werden.

3.2 Im speziellen weisen wir darauf hin, dass Recyclingplatten aufgrund der Materialeigenschaften des Recyclingkunststoffs bei Farbe, Oberfläche und Plattenkern Schwankungen aufweisen können.

3.3 Wir sind bemüht, die Farben der Produkte wahrheitsgetreu abzubilden. Wir weisen darauf hin, dass es zu Abweichungen der auf der Ablichtung gegebenen Farben zu den tatsächlichen Farbschattierungen kommen kann. Leichte Farbabweichungen sind zumeist bedingt durch Farbeinstellungen an den Monitoren und stellen keinen Mangel dar.

  1. Preise und Bezahlung

4.1 Bestellungen werden in Schweizer Franken abgerechnet.

4.2 Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorauszahlung. Sollte nach 30 Tagen keine Zahlung durch den Kunden eingegangen sein, steht uns das Recht auf Vertragsrücktritt zu.

4.3 Auf Bestellungen von ausserhalb der Schweiz werden Einfuhrzölle und Mehrwertsteuerabgaben der jeweiligen Länder zu Lasten des Kunden verrechnet.

  1. Lieferkonditionen

5.1 Grundsätzlich muss die bestellte Ware am Lagerort abgeholt werden (FCA gemäss Incoterms 2010). Wir liefern nur gestützt auf eine ausdrückliche Vereinbarung.

5.2 Lieferpreise werden im Warenkorb nicht angegeben. Der Kunde wird nach der Bestellung von uns kontaktiert und über die zusätzlichen Lieferkostenkosten informiert. Sollte der Kunde mit diesen nicht einverstanden sein, kann die Ware entweder am Lagerort abgeholt oder die Bestellung storniert werden.

5.2 Bei Lieferung ins Ausland fallen Zoll, Mehrwertsteuer und Importtaxen an. Diese sind vom Empfänger bei der Entgegennahme der Lieferung zu bezahlen.

5.3. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung sämtlicher vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie der Klärung aller technischen und logistischen Fragen.

5.4 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Massnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und rechtmässiger Aussperrung, sowie beim Eintritt sonstiger Hindernisse, die wir nicht zu vertreten haben. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten.

5.5 Wir verpflichten uns bei Lieferverzögerungen den Kunden schnellstmöglich zu informieren. Sollte sich die Lieferzeit um mehr als vier Wochen verlängern, kann der Kunde vom

  1. Gefahrenübergang, Mängelrüge, Rücksendung

6.1 Die Gefahr geht spätestens mit Auslieferung an den Spediteur oder eine sonstige Transportperson auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn die Ware durch unsere eigenen Mitarbeiter ausgeliefert wird. Die Gefahr geht auch dann auf den Kunden über, wenn Waren auf Wunsch des Kunden bei uns gelagert werden.

6.2 Im Falle der Versendung der Ware ist diese bei ihrer Übernahme unverzüglich durch den Kunden oder einen von diesem bestimmten Dritten in Bezug auf Vollständigkeit sowie hinsichtlich eventueller Schäden zu prüfen. Sind Mängel festzustellen, ist durch den Frachtführer eine Tatbestandsaufnahme erstellen zu lassen. Äusserlich nicht erkennbare Mängel sind umgehend nach deren Entdeckung, spätestens aber 8 Tage nach Ablieferung und in jedem Fall vor der Verarbeitung, Montage oder sonstiger Verwendung der Ware, dem Frachtführer und uns schriftlich zu melden. Mängelrügen entbinden nicht von der fristgemässen Zahlung und berechtigen nicht Abzüge vorzunehmen

6.3 Die beschädigte Ware ist uns zur Verfügung zu stellen. Die Rücksendung bedarf unseres vorgängigen ausdrücklichen Einverständnisses. Die Rücksendung erfolgt im Original oder einer gleichwertigen ordnungsgemässen Verpackung frachtfrei an uns. Auf der Baustelle und in seinem eigenen Zugriffsbereich hat der Kunde sicherzustellen, dass die Ware ordnungsgemäss abgeladen und sicher gelagert wird.

6.4 Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäss nachgekommen ist. Bei offensichtlicher Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Ware sind uns die Beanstandungen innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich unter genauer Bezeichnung des Fehlers und der Rechnungsnummer anzuzeigen. Verdeckte Mängel hat der Kunde unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Auf unsere Aufforderung sind Belege, Fotos, Muster, Packzettel und/oder die fehlerhafte Ware an uns zurückzusenden. Ansprüche des Kunden wegen Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Lieferung sind ausgeschlossen, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Es wird lediglich der Verkaufspreis zurückerstattet; allfällige Zölle, Steuern, sowie die ursprünglich angefallenen Transportkosten werden nicht zurückerstattet.

  1. Datensicherheit

Wir verpflichten uns, keine Kundendaten an Dritte zu verkaufen oder weiterzugeben. Eine Ausnahme bildet das Weitergeben von Kundendaten aus logistischen Gründen (Lieferpartner).

  1. Schutz des geistigen Eigentums

Unsere Marken, geschäftlichen Bezeichnungen, Produkte und Inhalte der Website sind urheberrechtlich geschützt. Modifikationen, Reproduktionen, Nachahmungen jeglicher Art sind untersagt.

  1. Schlussbestimmungen

9.1 Für alle Kunden und alle Geschäfte gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist am Sitz der Gesellschaft.

9.2 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen werden durch solche ersetzt, deren Regelungsgehalt denen der unwirksam gewordenen möglichst ähnlich ist.